1. Das Frauenkollektiv ist eine offene sozialistische Gruppe. Beim Frauenkollektiv kann jede Person mitmachen, die sich als Frau versteht, die sich aktiv für die eigenen Interessen und die anderer einsetzen will und unser Selbstverständnis und unser Statut anerkennt. Das Frauenkollektiv ist Teil der Föderation Klassenkämpferischer Organisationen (FKO).
2. In unserer Arbeit achten wir auf einen solidarischen, respektvollen und vertrauensvollen Umgang und arbeiten daran jeglichen gesellschaftlichen Unterdrückungsmechanismus zu bekämpfen. Dabei achten wir darauf, dass alle Stimmen und Positionen gehört werden. Kommen wir in der Diskussion nicht zu einer einheitlichen Meinung, stimmen wir mit Hilfe des Prinzips der einfachen Mehrheit ab. Bei schweren oder mehrfachen Verstößen gegen die oben genannten Grundsätze können die Ortsgruppen Mitglieder aus der Arbeit des Frauenkollektivs ausschließen.
3. Die Ortsgruppen organisieren ihre Arbeit eigenverantwortlich im Rahmen von Statut und Selbstverständnis sowie der gemeinsamen bundesweiten Aktivitäten.
4. Jede Ortsgruppe finanziert sich durch freiwillige monatliche Beiträge der Mitglieder und Spenden. Ein Drittel der Einnahmen wird an die bundesweite Kasse abgeführt. Die Kassenwärterin der Ortsgruppe ist zuständig dafür, das Geld einzusammeln und an die bundesweite Kasse weiterzugeben.
5. Das höchste Organ des Frauenkollektivs ist der Kongress. Dieser findet alle zwei Jahre statt. Ein außerordentlicher Kongress muss auf Wunsch von 1/3 der Ortsgruppen innerhalb von 3 Monaten einberufen werden. Auf dem Kongress werden Selbstverständnis und Statut beschlossen odergeändert. Der Kongress beschließt die weitere Ausrichtung der Arbeit des Frauenkollektivs und legt die zentralen Aufgaben des Vorstands für die kommende Periode fest. Die Ortsgruppen wählen stimmberechtigte Delegierte für den Kongress. Der Delegiertenschlüssel wird durch den Vorstand festgelegt. Der Vorstand hat die Aufgabe möglichst vielen weiteren Mitgliedern die Teilnahme am Kongress zu ermöglichen, damit diese dort ihre Meinung äußern können.
6. Zwischen den Kongressen wird die Arbeit durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand wird auf dem Kongress gewählt und seine Größe wird auf dem Kongress festgelegt. Ortsgruppen, die nicht im Vorstand vertreten sind, sollen eine verantwortliche Kontaktperson benennen. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
• Die Entwicklung des Frauenkollektivs und die Anleitung der Ortsgruppen
• Vorbereitung und Organisierung von bundesweiten Aktivitäten und Aktionen
• Das Frauenkollektiv als Gesamtorganisation nach außen vertreten, die bundesweite Bündnisarbeit koordinieren und Erklärungen zu politischen Entwicklungen verfassen
• Den Kongress organisieren und vorbereiten
• Bei Bedarf zwischen den Kongressen bundesweite Zusammenkünfte organisieren
Der Vorstand muss bei Kooptierung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern die Ortsgruppen darüber informieren und die Entscheidung begründen. Wenn die Mehrheit der Ortsgruppen nicht mit dieser Entscheidung einverstanden sind, schlägt der Vorstand eine weitere Person vor. Wenn die Ortsgruppen damit auch nicht einverstanden sind, wird ein außerordentlicher Kongress einberufen.
Der Vorstand informiert regelmäßig alle Ortsgruppen in Form von schriftlichen Berichten über die Arbeit und legt Rechenschaft gegenüber allen Mitgliedern ab.
Stand: 3. Kongress 2024
